Das Recht zu schweigen

Sie haben als Beschuldigter in einem Strafverfahren das Recht zu schweigen!
Mein Rat ist: Nutzen sie dieses Recht und schweigen sie.
Wenn sie der Beschuldigte einer Straftat sind, stehen sie alleine gegen das gesamte Instrumentarium staatlich legitimierter Macht. Sie verspüren möglicherweise das Bedürfnis „die Sache“ aus ihrer Perspektive zu schildern und lassen sich zum Vorwurf ein. Diese vorschnelle Einlassung werden sie eventuell später im Verfahren bereuen.
Seien sie sich bewusst, es ist ihr Recht zu schweigen. Kein Beamter darf und kann sie zwingen, sich selbst zu belasten