Reform der StPO

StPO-Reform: worum geht es dabei?

Viele Änderungen der Strafverfahrensvorschriften könnten Menschen in alltäglichen Situationen betreffen.
Fahrverbote als Nebenstrafe, Online – Durchsuchungen, Erscheinungspflicht für Zeugen und erleichtere Regelungen zur Blutentnahme sind wohl die Änderungen, welche im Gedächtnis hängen bleiben.

Beweggründe des Gesetzgebers

Hauptaugenmerk wird auf die Stärkung der Beschuldigtenrechte gelegt, zudem zeigt sich in dem Gesetz der technische Fortschritt wieder, wenn es um die Einführung Aufzeichnungen von Beschuldigtenvernehmungen geht.
Um die Wahrheit herauszufinden, bedarf es moderne Mittel. Nicht zuletzt soll das Strafverfahren klarer werden.

Wesentliche Inhalte

Durch die Änderungen der strafprozessualen Vorschriften wird eine Verfahrensvereinfachung und eine Verfahrensbeschleunigung erreicht.
Ebenso werden die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden dargelegt und näher erläutert.

Zeugen haben nun die Pflicht, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Dadurch wird unnötige Bürokratie vermieden, indem erst die Staatsanwaltschaft eine Ladung vorbereiten muss. Hier ist zu erkennen, dass eine Beschleunigung nur durch weniger Bürokratie möglich ist.

Die Zuständigkeit für die Bestellung von Pflichtverteidigern wird konzentriert, wodurch eine Vermeidung von Aktenübermittlungen erreicht wird.

Auch im Bereich des Hauptverfahrens gibt es Änderungen.

Den Bürger wird zudem interessieren, dass es nun das Fahrverbot für PKW als Nebenstrafe gibt, ohne dass eine Straftat mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen muss. Wiederum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist es nun nicht mehr Richtern vorbehalten, eine Blutentnahme anzuordnen. In wie weit diese Maßnahme dazu führt, dass weniger Menschen betrunken Auto fahren, wird die Zukunft zeigen.

Im Zeitalter der Technik darf auch der Zusammenhang zu modernen Durchsuchungen nicht fehlen. So ist es Ermittlern nun unter strengen Voraussetzungen erlaubt, einen Rechner auf strafbare Inhalte zu überprüfen. Dies geschieht aus der Ferne, der Betroffene erfährt davon zunächst nichts.

So wurden viele Regelungen der StPO reformiert.