Durchsuchung § 102 StPO
Die Durchsuchung steht unmittelbar bevor und die Beamten haben einen
Durchsuchungsbeschluss vorgelegt, der von einem Ermittlungsrichter erlassen worden ist.
Grundsätzlich darf niemand ohne ihre Erlaubnis ihre Wohnung oder ihr Büro betreten!
Die Beamten der Ermittlungsbehörde dürfen aber ausnahmsweise ihre Räumlichkeiten betreten,
wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde und
sie als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei
verdächtig sind. Die Durchsuchung kann auch erfolgen, um sie festzunehmen oder zu verhaften.
Fälle in denen mit einer Durchsuchung zu rechnen ist.
Sie sind verdächtig eine Straftat begangen, zu haben.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden angezeigt.
Sie werden verdächtigt ihre Steuern zu hinterziehen usw….
Was müssen oder sollten sie im Falle einer Durchsuchung machen.
Zunächst sollten sie ruhig bleiben, denn die Beamten erledigen nur ihre Arbeit und haben nichts
gegen Sie persönlich. Der von den Beamten vorgezeigte Durchsuchungsbeschluss berechtigt
die Beamten zu der Durchsuchung. Mein Rat ist: Dulden sie die Durchsuchung und machen sie
keine weiteren Angaben. Sie haben das Recht zu schweigen, auch andere anwesende Personen
sollten keine Angaben machen. Sie müssen die Durchsuchung wohl oder übel dulden.
Eine Pflicht zur Mitwirkung haben sie aber nicht. Sie müssen also weder Fragen der Beamten
beantworten noch müssen Sie die gesuchten Beweismittel herausgeben.
Mein Rat ist: Rufen sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl an.
Damit eine ordnungsgemäße Durchsuchung gefördert wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt anrufen.
Der Rechtsanwalt ist objektiv und kann durch seine bloße Anwesenheit für eine Entspannung der Situation sorgen.
Vor einer Durchsuchung sollten sie die Beamten bitten, auf den von Ihnen herbeigerufenen Rechtsanwalt zu warten.
Der hinzugezogene Rechtsanwalt achtet nun auf den Ablauf der Durchsuchung.
Sie sollten hinterfragen, wer die Durchsuchung angeordnet hat.
Sie sollten sich eine Durchsuchungsanordnung aushändigen lassen.
Sie sollten ein Protokoll verlangen aus dem hervor geht was die Beamten mitnehmen.
Sie sollten selber kontrollieren ob die Sachen im Protokoll mit den Sachen, die von den Beamten
tatsächlich mitgenommen werden übereinstimmen.
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